1. Makkabäer 8:30
30»Wenn aber nachträglich der eine oder der andere Teil sich dazu entschließt, etwas hinzuzufügen oder wegzulassen, so sollen sie das nach ihrem Belieben tun dürfen, und was sie hinzufügen oder weglassen, soll gültig sein.
30»Wenn aber nachträglich der eine oder der andere Teil sich dazu entschließt, etwas hinzuzufügen oder wegzulassen, so sollen sie das nach ihrem Belieben tun dürfen, und was sie hinzufügen oder weglassen, soll gültig sein.